Präventiv repressiv
Die ASOG-Novelle verschiebt die Polizeiarbeit in Berlin spürbar von reaktiver Strafverfolgung hin zu präventiver Kontrolle & Massenüberwachung. Die Polizei kann nun bereits bei bloßem Verdacht oder in der Nähe potenzieller Gefahrenquellen eingreifen – und zwar nicht nur gegenVerdächtige, sondern oft auch gegen unbeteiligte Dritte. Präventive Festnahmen, Gefährderansprachen, Aufenthalts- und Kontaktauflagen sowie elektronische Überwachung sind deutlich ausgeweitet. Hinzu kommt der erleichterte Einsatz von Fußfesseln und ein höher gesetzter Präventivgewahrsam, der Betroffene über längere Zeit festhalten kann.
Flächendeckende Überwachung
An den derzeit sieben Kriminalitätsbelasteten Orten, deren Grenzen nun erstmals offengelegt wurden, kann die Polizei bald rund um die Uhr live beobachten.KI-gestützte Systeme sollen „auffälliges Verhalten“ erkennen und anlasslose Kontrollen rechtfertigen – was faktisch zu pauschalen Kontrollen von Passant*innen, zur Legitimierung von Racial Profiling und der Vertreibung von beispielsweise wohnungslosen Menschen führt. Auch in unmittelbarer Nähe dieser Orte darf kontrolliert werden, wobei die Definition der Nähe vage bleibt. Neben den KbOs werden zahlreiche weitere Orte überwacht, darunter rund 700 sogenannte “gefährdete Objekte”. Videoüberwachung soll zudem bei Großveranstaltungen, an kritischer Infrastruktur und in Berliner Bädern eingesetzt werden. Die Polizei soll außerdem künftig unter gewissen Umständen auch in privaten Wohnungen filmen dürfen. Das ist ein gravierender Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Technologie und digitale Kontrolle
Die Novelle gibt der Polizei weitreichende digitale Überwachungsbefugnisse. Kommunikationsmittel können heimlich kontrolliert, Spähsoftware auf Smartphones und Laptops installiert und somit auch verschlüsselte Kommunikation live verfolgt werden – ohne dass Betroffene davon erfahren. Zur Installation der Software soll sie heimlich Wohnungen betreten dürfen. KI-Systeme werden eingesetzt, um riesige Datenmengen auszuwerten – vom Abgleich biometrischer Daten mit sozialen Netzwerken oder Presse bis hin zur automatisierten Analyse von Verhaltensmustern. Die Novelle schafft eine gigantische Superdatenbank, in der Bewegungsprofile, Verhaltensmuster und Sozialkontakte gesammelt und ausgewertet werden – und das ohne konkreten Anlass. Künftig werden nicht nur Bild- und Tonaufzeichnungen von KbOs und öffentlichen Veranstaltungen in diese Datenbank einfließen, sondern auch biometrische Daten und Informationen aus kommerziellen sowie polizeilichen Quellen. Funkzellenabfragen, automatisierte Kennzeichenerfassung und der Einsatz von Drohnen zur Überwachung runden das System ab – eine orts- und verhaltensübergreifende Überwachung der Menschen in Berlin wird damit zur neuen Realität.
Polizeiliche Gewaltmittel
Zukünftig soll die Polizei auch gegen den Willen von Betroffenen Blutproben entnehmen dürfen, wenn ein „Verdacht“ besteht – etwa aufgrund diskriminierender Unterstellungen wie dem Verdacht auf eine Infektionskrankheit. Neben üblicher polizeilicher Gewalt wurde dem Einsatz von Tasern, schon mit der ASOG-Novelle 2023 der Weg bereitet. Nun wurde der „finale Rettungsschuss“ eingeführt – der gezielte Todesschuss – auch ohne vorherige Androhung. Damit wird die Polizei in die Lage versetzt, unter weitgehend unklaren Umständen tödliche Gewalt anzuwenden.