ASOG im Detail I | Flächendeckende Überwachung

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Im Namen der Sicherheit werden im Berliner ASOG immer mehr Befugnisse geschaffen, die Polizei und Sicherheitsbehörden eine nahezu lückenlose Überwachung des öffentlichen Raums ermöglichen.

“Waffen- und Messerverbotszonen”: In diesen Zonen darf die Polizei Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen und Personen durchsuchen. Die Zonen müssen durch Beschilderung gekennzeichnet sein. Für eine Kontrolle ist kein konkreter Verdacht und kein besonderer Anlass erforderlich.

Aktuell sind drei Gebiete um den Görlitzer Park, das Kottbusser Tor und den Leopoldplatz als Waffen- und Messerverbotszonen ausgewiesen, außerdem seit neuestem der gesamte Öffentliche (Nah)verkehr Berlins, einschließlich aller Schienenverkehrsmittel des Verkehrsverbundes Brandenburg im Berliner Stadtgebiet sowie aller Bahnhöfe.

Kriminalitätsbelastete Orte (KbO): An diesen Orten kann die Polizei eine verhaltensabhängige Identitätsfeststellung durchführen, Personen durchsuchen und mitgeführte Gegenstände kontrollieren. Auch hier ist für Maßnahmen kein konkreter Verdacht oder besonderer Anlass erforderlich.

Die neuen Pläne sehen zusätzlich vor, an diesen Orten eine 24-Stunden-Live-Videoüberwachung einzurichten, deren Aufnahmen durch KI-gestützte Software ausgewertet werden sollen, um “auffälliges” Verhalten zu identifizieren. In Berlin gibt es derzeit sieben KbOs (deren genaue Grenzen wurden nun veröffentlicht):

  • Alexanderplatz
  • Görlitzer Park/Wrangelkiez
  • Hermannplatz/Donaukiez
  • Hermannstraße/Bahnhof Neukölln
  • Kottbusser Tor
  • Rigaer Straße
  • Warschauer Brücke

Gefährdete Objekte: In Berlin sind rund 700 gefährdete Objekte durch die Gefährdungseinschätzung des Staatsschutzes definiert. Hier sollen die Befugnisse zur Anfertigung und automatisierten Auswertung von Bild- und Tonaufzeichnungen auf Innenräume, zugehörige Parkplätze und sonstige Außenflächen ausgeweitet werden.

Die konkreten Objekte werden nicht öffentlich benannt. Dazu gehören unter anderem

  • diplomatische Einrichtungen wie Botschaften und Residenzen
  • jüdische Einrichtungen wie Synagogen, Schulen und Kindergärten sowie
  • Einrichtungen des Bundes und des Landes Berlin.

Am Roten Rathaus, dem alten Stadthaus, sowie dem Abgeordnetenhaus sollen nun auch KI-gestützte Videoüberwachungssysteme installiert werden.

Öffentliche (Groß)veranstaltungen und Ansammlungen, die nicht dem Versammlungsfreiheitsgesetz unterliegen: Dazu zählen Veranstaltungen aller Art, etwa Straßenfeste, Märkte oder Sportereignisse. Auch hier sollen künftig personenbezogene Daten von Teilnehmenden durch Bild- und Tonaufzeichnungen erhoben und verarbeitet werden.

Dabei sollen außerdem Daten genutzt werden können, die von Veranstalter*innen selbst erhoben werden.

Auf Demonstrationen und Kundgebungen sollen in Zukunft zudem Bild- und Tonaufnahmen auch mithilfe von Drohnen erstellt werden.

Kritische Infrastruktur, wie Energieanlagen, Versorgungseinrichtungen oder Brücken, und sogar auch die Berliner Bäder sollen in Zukunft auch Videoüberwacht werden.

Aufzeichnungen der Dash- und Bodycams (von Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie im Außendienst tätigen Beschäftigten der bezirklichen Ordnungsämter an Uniformen und Fahrzeugen): Ihre Nutzung soll nun allgemein zur “Gefahrenabwehr” zulässig sein. Auch bei Einsätzen in Privatwohnungen soll unter bestimmten Voraussetzungen gefilmt werden dürfen.

Zusammengenommen würde so die Grundlage für eine flächenmäßig nahezu umfassende Überwachung in Berlin geschaffen.

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